Informationen für den Mineraliensammler
Der Laacher See liegt im Zentrum eines geologisch jungen Vulkanfeldes mit etwa 100 Ausbruchstellen in der Osteifel, wovon die meisten in einem relativ engen Gebiet zwischen den jeweils etwa 20 km entfernten Eckpunkten Andernach-Kempenich und Mayen-Brohl konzentriert sind. Nach dem bedeutensten aber auch landschaftlich schönsten Vulkan wird dieses Vulkanfeld gewöhnlich als Laacher-See-Gebiet oder Laacher Vulkangebiet bezeichnet.
Für Mineraliensammler ist diese Gebiet eine wahre Fundgrube.
Speziell die Fundstellen „In den Dellen“ und „Wingertsberg“ beide bei Mendig gelegen, sind bekannt für ihre einzigartigen Hauynfunde. Der Hauyn kommt als Einzelkristall oder im Verbund mit anderen Kristallen im sogenannten Laacher Trachyt (Auswürfling) vor. Manche dieser Hauyne sind sogar schleifbar.
Andere Vulkankegel, deren Ausbruch bereits mehrere Hunderttausend Jahre her ist, werden heute abgebaut.
Ob der Ettringer Bellerberg, bei den Mineraliensammler einer der bekanntesten Aufschlüsse, oder der Rothenberg hier bei Bell, der Wingertsberg bei Mendig, der Dachsbusch bei Wehr, die Wannenköpfe bei Ochtendung, der Nickenicher Weinberg, der Nickenicher/Eicher Sattel, der Schellkopf bei Brenk oder der Tönchesberg bei Kruft, alle diese Aufschlüsse sind mit dem Auto in wenigen Minuten zu erreichen. Aufgrund der Größe der Kristalle ist man beim Betrachten auf eine Lupe oder ein Stereomikroskop angewiesen.
Anders ist das bei der Suche nach Sanidin auf den Feldern um die Orte Volkesfeld, Weibern und Wabern. Hier ist der Sanidin in größeren Kristallfragmenten zu finden.
Darunter sind auch schleifwürdige Kristalle in klarer und auch rauchiger Qualität.
Für den Mineraliensammler stellen wir in der Ferienwohnung Fachinformationen über die Eifelmineralien, Fundstellenkarte, Stereomikroskop und einen Steinknacker zur Verfügung.
Auf Mikromounts, als Vergleichsprobe von sehr vielen Mineralien verschiedener Fundstellen können Sie zurück greifen.
Bitte beachten Sie, dass vor dem Betreten des entsprechenden Geländes eine Erlaubnis des Eigentümers vorliegen muß.